KFZ-Sachverständiger für Berlin und Brandenburg
Ihr gutes Recht!
Wenn Sie als Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher,
sondern der “Geschädigte” sind, dann muss der Verursacher
des Unfalles den gesamten Schaden des Geschädigten, ersetzen (§
249 BGB).
Jedem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen
seiner Wahl zur Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
Selbst dann, wenn die Versicherung des Verursachers bereits einen Sachverständigen
bestellt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten müssen
von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.
Sie hatten einen Unfall?
Ich bin rund um die Uhr für Sie erreichbar und berate Sie unverbindlich
und kostenlos.
Sebastian Marti |